Erstattungsservice Jan Petersen
Hilfe bei der Beihilfe

Nach Abschluss des Vertrages erteilen Sie uns eine Vollmacht bezüglich der Beihilfe und Ihrer PKV.

Sie erhalten von uns Freiumschläge. Mit diesen Freiumschlägen übersenden Sie uns Ihre Rechnungen und Verordnungen. Bei Bedarf können Sie auch eine Vollmacht zur Direktabrechnung ausstellen. Die dafür notwendigen Formulare übersenden wir Ihnen zusammen mit den Freiumschlägen.

Sobald die Kostenträger die Rechnungen erstattet haben überweisen wir den Rechnungsbetrag an die Gläubiger. Sollten die Kostenträger nicht die gesamte Summe erstatten, z. B. weil Eigenanteile vereinbart sind, die Kostendämpfungspauschale angewendet wird oder einige Leistungen oder Medikamente nicht beihilfefähig bzw. Erstattungsfähig sind, ziehen wir den fehlenden Betrag von Ihrem Bankkonto ein. Hierfür erhalten wir von Ihnen ein SEPA-Lastschrift-Mandat.

Sie werden mindestens 5 Tage vor Einzug schriftlich über den Einzug und die Höhe des Einzuges informiert.

Halbjährlich erhalten Sie von uns die eingereichten Originalrechnungen sowie Erstattungs- und Überweisungsbelege für Ihre Unterlagen übersandt.

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